Lizenzvereinbarung
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung («EULA») ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer (Einzelperson, Unternehmen oder anderer Benutzer) und TRUECONF in Bezug auf die Software, die dieser EULA beigefügt ist, einschließlich aller Medien, die diese Software enthalten («Software»).
EULA FÜR TRUECONF-SOFTWARE
DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER BENUTZEN DIESER SOFTWARE STIMMT DER ENDNUTZER DEN FESTGELEGTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU. WENN DER ENDNUTZER DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA NICHT ZUSTIMMT, KLICKT DER ENDNUTZER NICHT AUF DIE SCHALTFLÄCHE «AKZEPTIEREN» ODER EINE ANDERE SCHALTFLÄCHE, UNABHÄNGIG VON DER BEZEICHNUNG, DIE ANZEIGT, DASS DIE EULA GELESEN UND ALLE BEDINGUNGEN AKZEPTIERT WURDEN, UND BENUTZT DIE SOFTWARE NICHT. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN ENDNUTZER BEDEUTET, DASS DER ENDNUTZER DIESE EULA GELESEN HAT, DESSEN BESTIMMUNGEN VERSTEHT UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄRT, GEBUNDEN ZU SEIN.
DIE AKTUELLE VERSION DER TRUECONF SOFTWARE EULA, DIE UNTER WWW.TRUECONF.COM VERÖFFENTLICHT WIRD, HAT VORRANG VOR JEDEM ANDEREN TRUECONF SOFTWARE-LIZENZVERTRAG. DURCH DIE ANNAHME DER EULA-BEDINGUNGEN BEIM HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DER TRUECONF SOFTWARE STIMMT DER ENDNUTZER GLEICHERMASSEN DEN BEDINGUNGEN DER UNTER WWW.TRUECONF.COM VERÖFFENTLICHTEN EULA ZU
1. 1. GEWÄHRUNG DER LIZENZ.
TRUECONF gewährt dem Endbenutzer die folgenden Rechte, vorbehaltlich der Einhaltung aller Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA durch den Endbenutzer:
1.1 Installation und Nutzung.
- Der Endbenutzer darf die Software auf einem (1) persönlichen Computer oder einem anderen Gerät installieren und verwenden;
- Der Endbenutzer hat das Recht, Client-Anwendungen aus der Software in der erforderlichen Menge zu erstellen (wenn die Software über eine solche Funktionalität auf dem entsprechenden Betriebssystem verfügt);
- Der Endbenutzer ist berechtigt, die Client-Anwendung auf der Anzahl von Computern zu installieren, die der Endbenutzer benötigt;
- Der Endnutzer ist berechtigt, die Software und die Client-Anwendung für seine eigenen kommerziellen Zwecke zu nutzen;
- Der Endbenutzer darf eine Kopie der Software anfertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie nur zu Archivierungszwecken oder zum Ersetzen einer gültig erworbenen Kopie verwendet wird, wenn diese Kopie verloren geht, zerstört oder unbrauchbar wird;
- Der Endbenutzer darf keine Kopien der Software separat oder als Teil einer Sammlung, eines Produkts oder Dienstes verkaufen oder lizenzieren;
- Der Endbenutzer darf den Kunden der Produkte oder Dienstleistungen des Endbenutzers keine Rechte zur Lizenzierung oder Verbreitung der Software einräumen;
- Der Endbenutzer darf sich nicht an Verhaltensweisen beteiligen, die dem Softwareprogramm oder dem Ansehen von TRUECONF schaden oder wahrscheinlich schaden könnten. Falls der Endbenutzer dies tut, muss er TRUECONF unverzüglich benachrichtigen und solche Verstöße beheben sowie für alle Verluste, die in diesem Zusammenhang entstehen, innerhalb von fünf Tagen nach der Aufforderung entschädigen;
- Der Endnutzer verpflichtet sich, TRUECONF von jeglichen Ansprüchen oder Klagen, einschließlich Anwaltsgebühren, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Lizenzierung, Nutzung oder Verteilung der Software ergeben.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
Der Endbenutzer darf keine TRUECONF-Lizenzaktivierungsdienste in einer Weise nutzen, die diese Dienste beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte oder deren Nutzung und Genuss durch andere Parteien stören könnte. Der Endbenutzer darf nicht versuchen, unbefugten Zugang zu irgendeinem Dienst, Konto, Computersystemen oder Netzwerken im Zusammenhang mit den TRUECONF-Lizenzaktivierungsdiensten zu erlangen.
3. ERHALTUNG DER RECHTE UND DES EIGENTUMS.
TRUECONF behält sich alle Rechte vor, die dem Endbenutzer in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist durch Urheberrechte und andere Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. TRUECONF besitzt Eigentumsrechte, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte an der Software. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Dieses EULA gewährt dem Endbenutzer keine Rechte an TRUECONF-Marken oder Dienstleistungsmarken.
4. EINSCHRÄNKUNGEN BEI REVERSE ENGINEERING, DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG.
Der Endbenutzer darf die Software nicht dekompilieren, rückentwickeln, disassemblieren oder anderweitig in eine für Menschen lesbare Form umwandeln und versuchen, den Quellcode der Software oder Teile davon zu extrahieren, es sei denn, und nur insoweit, als solche Aktivitäten durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet sind, ungeachtet dieser Einschränkung.
4.1 Falls der Endbenutzer die Software dekompilieren muss, um die Interoperabilität der Software mit anderen Programmen zu erreichen, die mit der dekompilierten Software interoperieren können, und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, muss der Endbenutzer TRUECONF in einem solchen Fall eine schriftliche Vorankündigung von dreißig (30) Tagen zukommen lassen, die die folgenden Informationen enthält:
- eine Liste der Programme, mit denen Interoperabilitätsschwierigkeiten aufgetreten sind, und andere Programme, mit denen die zu dekompilierende Software interagieren wird;
- welcher Teil der Software dekompiliert wird und eine Liste der spezifischen Maßnahmen, die ergriffen werden;
- Der Endbenutzer gewährleistet, dass die durch Dekompilierung gewonnenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben, nicht zur Entwicklung eines Programms verwendet werden, das dem dekompilierten Softwareprogramm wesentlich ähnelt, und keine anderen Handlungen unternommen werden, die das ausschließliche Recht an der Software verletzen. Informationen, die durch Dekompilierung gewonnen wurden, dürfen an andere Personen (Empfänger der dekompilierten Software) nur weitergegeben werden, um die Interoperabilität der Software mit anderen Programmen zu ermöglichen, wobei der Endbenutzer gewährleistet, dass der Empfänger der dekompilierten Software die durch Dekompilierung gewonnenen Informationen nicht an andere Personen weitergibt oder zur Entwicklung eines Programms verwendet, das der dekompilierten Software wesentlich ähnelt, oder um andere Handlungen vorzunehmen, die das ausschließliche Recht an der Software verletzen. Der Endbenutzer ist für die Handlungen des Empfängers der dekompilierten Software verantwortlich, als wären es seine eigenen.
5. KEINE VERMIETUNG/GEWERBLICHES HOSTING.
Ohne die schriftliche Genehmigung von TRUECONF darf der Endbenutzer die Software nicht verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder verleihen oder die Software zur Erbringung kommerzieller Dienstleistungen verwenden.
6. ZUSTIMMUNG ZUR DATENNUTZUNG.
Der Endbenutzer stimmt zu, dass TRUECONF beim Verbinden der Software mit dem Internet das Recht hat, anonyme und aggregierte Daten zu sammeln, die sich auf den Betrieb der Software beziehen. Diese Daten können von TRUECONF weiterverwendet und verarbeitet werden, um die Übereinstimmung der Betriebsparameter der Software mit der ausgestellten Lizenz zu überprüfen, um den Endbenutzer vor der parallelen Aktivierung seiner Lizenz durch Dritte zu schützen und/oder im Rahmen der Bereitstellung technischer Unterstützung für die Software, falls solche Dienstleistungen angeboten werden. Diese Daten enthalten keine persönlichen Daten der Endbenutzer (d. h. Informationen, die Endbenutzer identifizieren und verknüpft, zugeordnet oder zur Identifizierung verwendet werden können) oder Aufzeichnungen von Aktionen, die Endbenutzer durchgeführt haben. Die erhaltenen Daten können unter anderem von TRUECONF verwendet werden, um die Software zu verbessern, das Kundenerlebnis zu optimieren und/oder andere Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln. Außerdem kann TRUECONF zur Verbesserung des Kundenservices und/oder zur Entwicklung anderer Produkte und/oder Dienstleistungen anonymisierte und aggregierte Daten an Dritte weitergeben.
7. LINKS ZU WEBSITES DRITTER.
TRUECONF ist nicht verantwortlich für die Inhalte von Websites oder Diensten Dritter, für Links, die auf einer Website oder in einem Dienst Dritter enthalten sind, oder für Änderungen oder Aktualisierungen an einer Website oder einem Dienst Dritter. TRUECONF stellt dem Endbenutzer diese Links und den Zugriff auf Websites und Dienste Dritter lediglich als Annehmlichkeit zur Verfügung, und die Aufnahme eines Links oder Zugangs bedeutet nicht, dass TRUECONF die Website oder den Dienst Dritter billigt.
8. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE/DIENSTLEISTUNGEN.
Diese EULA gilt für Updates, Ergänzungen, Add-ons oder Internetdienstkomponenten der Software, die TRUECONF dem Endbenutzer bereitstellen oder nach dem Datum, an dem der Endbenutzer seine ursprüngliche Kopie der Software erhält, verfügbar machen kann, es sei denn, sie werden von separaten Bedingungen begleitet. TRUECONF behält sich das Recht vor, die dem Endbenutzer bereitgestellten Internetdienste oder die dem Endbenutzer durch die Nutzung der Software bereitgestellten Internetdienste einzustellen.
9. AKTUALISIERUNGEN.
Um die als Update identifizierte Software zu verwenden, muss der Endnutzer zunächst eine Lizenz für die von TRUECONF als updateberechtigt identifizierte Software erwerben. Sobald das Update installiert ist, darf der Endnutzer die ursprüngliche Software, die als Grundlage für die Update-Berechtigung diente, nur noch als Teil der aktualisierten Software verwenden.
10. TECHNISCHER SUPPORT.
TRUECONF oder von TRUECONF beauftragte Dritte werden technischen Support nach eigenem Ermessen ohne Garantie oder Zusicherung jeglicher Art bereitstellen. Der Endbenutzer muss alle vorhandenen Daten, Software oder Software-Tools sichern, bevor er technischen Support anfordert. TRUECONF und/oder von TRUECONF beauftragte Dritte übernehmen keine Haftung für Schäden oder Datenverlust, Eigentum, Software oder Geräte oder Verluste, die mit der Bereitstellung von technischem Support verbunden sind. TRUECONF und/oder von TRUECONF beauftragte Dritte behalten sich das Recht vor, zu entscheiden, dass es nicht möglich ist, ein bestimmtes Problem im Rahmen des technischen Supports zu beheben. TRUECONF behält sich das Recht vor, den technischen Support nach eigenem Ermessen abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden.
11. TRENNUNG DER KOMPONENTEN.
Software wird als ein einzelnes Produkt lizenziert. Die Komponenten dürfen nicht getrennt auf mehr als einem Gerät verwendet werden.
12. BEENDIGUNG.
Unbeschadet anderer Rechte kann TRUECONF diese EULA kündigen, wenn der Endbenutzer die Bedingungen dieser EULA nicht einhält. In einem solchen Fall muss der Endbenutzer alle Kopien der Software und aller ihrer Komponenten vernichten.
13. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS „WIE BESEHEN“
- Gewährleistung „WIE BESEHEN“. TRUECONF stellt dem Endbenutzer die Software „WIE BESEHEN“ und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung. TRUECONF gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Endbenutzers entspricht oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird.
- Beschränkung der Garantien. TRUECONF und seine Lizenznehmer (Unterlizenznehmer) geben keine Garantien jeglicher Art ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder aus Gebräuchen oder Handelsbräuchen hervorgehend, und lehnen insbesondere Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck ab.
- Haftungsbeschränkung. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haften TRUECONF, seine Mitarbeiter und Lizenznehmer (Unterlizenznehmer) in keinem Fall für Schäden, Umsatz- oder Verkaufsverluste, Datenverluste oder die Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen, Sachschäden, Personenschäden, Betriebsunterbrechungen, Geschäftsverlust oder andere Verluste, einschließlich besonderer, vorsätzlicher, unbeabsichtigter, zufälliger, wirtschaftlicher, gedeckter, strafrechtlicher, direkter und Folgeschäden, die in irgendeiner anderen Weise auftreten, sei es durch vorsätzliches Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder anderweitig, die zu einer Haftung führen könnten, einschließlich Schäden, die sich aus der Nutzung der Software oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige, benachbarte oder andere Rechte Dritter, die entstehen, nachdem dem Endbenutzer eine Lizenz für die Software gewährt wurde, in allen Elementen der bereitgestellten Software, sei es insgesamt oder isoliert, selbst wenn TRUECONF oder Lizenznehmer (Unterlizenznehmer) und Partner auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. In Ländern, deren Gesetze und einzelne Statuten den Ausschluss einer solchen Haftung nicht zulassen, aber die Beschränkung einer solchen Haftung zulassen, ist die Haftung von TRUECONF, seinen Mitarbeitern, Lizenznehmern (Unterlizenznehmern) oder Partnern auf den Betrag beschränkt, den der Endbenutzer tatsächlich für die Software bezahlt hat.
14. EUROPÄISCHE SOFTWARE-RICHTLINIE.
Falls die Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Mai 1991 über den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen gemäß dem geltenden nationalen Recht (die «Software-Richtlinie») für die Nutzung der Software durch den Endbenutzer anwendbar sind und der Endbenutzer die Informationen erhalten möchte, die erforderlich sind, um ein unabhängig erstelltes Computerprogramm mit der Software interoperabel zu machen, wie es Artikel 6 der Software-Richtlinie («Kompatibilitätsinformationen») gestattet, muss der Endbenutzer TRUECONF schriftlich benachrichtigen und die Art der vom Endbenutzer benötigten Kompatibilitätsinformationen und den Zweck, für den sie verwendet werden, angeben. Wenn TRUECONF vernünftigerweise feststellt, dass der Endbenutzer Anspruch auf solche Kompatibilitätsinformationen gemäß der Software-Richtlinie hat, wird TRUECONF nach eigenem Ermessen entweder (i) dem Endbenutzer diese Kompatibilitätsinformationen zur Verfügung stellen oder (ii) dem Endbenutzer gestatten, das Softwareprodukt im Rahmen und zu den Zwecken, die durch die Software-Richtlinie vorgeschrieben sind, ausschließlich in dem Maße zu rekonstruieren, wie es erforderlich ist, um solche Kompatibilitätsinformationen zu erhalten. Wenn TRUECONF sich für Klausel (i) entscheidet, wird der Endbenutzer TRUECONF alle Informationen und Unterstützung bereitstellen, die vernünftigerweise angefordert werden, um TRUECONF bei der Erfüllung von Klausel (i) zu unterstützen, und TRUECONF kann dem Endbenutzer eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung der angeforderten Kompatibilitätsinformationen berechnen, es sei denn, eine solche Gebühr ist durch die Software-Richtlinie untersagt.
15. VOLLE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS.
Diese EULA (einschließlich aller Ergänzungen oder Änderungen zu dieser EULA, die in die Software aufgenommen werden) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer und TRUECONF in Bezug auf die Software und Supportdienste (falls vorhanden) dar und ersetzt alle vorhergehenden oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Darstellungen in Bezug auf die Software oder andere Themen, die von dieser EULA abgedeckt werden. Falls die Bedingungen von TRUECONF-Richtlinien oder -Programmen in Bezug auf Supportdienste mit den Bedingungen dieser EULA in Konflikt stehen, haben die Bedingungen dieser EULA Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser EULA als nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder illegal erachtet werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.







